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#Brandenburg #MdF : Finanzämter können ab Mitte März mit der Veranlagung der Einkommensteuer 2016 starten

Posted by web-bb.de - Januar 6, 2017

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Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski © MdF

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Finanzämter können ab Mitte März mit der Veranlagung der Einkommensteuer 2016 starten

Potsdam – Da Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bundesweit gesetzlich bis Anfang März Zeit haben, die für die Steuerberechnung benötigten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, können die Finanzämter im Land erst ab März beginnen, die Einkommensteuererklärungen 2016 zu bearbeiten. Darauf hat heute Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski in Potsdam hingewiesen.

„Beispielsweise treffen Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder die Beitragsdaten zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung erst Anfang März elektronisch ein. Diese elektronischen Daten werden anschließend aufbereitet und an die 13 Finanzämter im Land Brandenburg weitergeleitet. Dies dauert einige Tage, so dass die Finanzämter in der Regel im März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Vorjahr beginnen können“, erläuterte die Staatssekretärin. Einkommensteuerbescheide für 2016 seien daher frühestens ab Mitte März 2017 zu erwarten.

Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Jahressteuererklärungen endet für die Jahre 2016 und 2017 weiterhin am 31. Mai des Folgejahres. Die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verlängerte Abgabefrist gilt erstmals für Steuererklärungen für das Jahr 2018. So kann beispielsweise die Einkommensteuererklärung für 2018 bis zum 31. Juli 2019 eingereicht werden. Auch beratene Steuerpflichtige bekommen ab der Jahressteuererklärung für das Jahr 2018 mehr Zeit: In diesem Fall verlängert sich die Frist vom 31. Dezember des Folgejahres auf den 28. bzw. 29. Februar des übernächsten Jahres.

Brandenburgs Finanzstaatssekretärin empfiehlt darüber hinaus, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Die elektronische Abgabe biete für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt müsse die Daten nicht mehr eingeben. Und für die Bürgerinnen und Bürger ermögliche ELSTER einen bequemen und bei Authentifizierung im Internet auch einen weitgehend papierlosen Zugang zu seinem Finanzamt. Außerdem überprüfe ELSTER die Steuererklärung auf Plausibilität und berechne die voraussichtlich entstehende Steuer.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.finanzamt.brandenburg.de und www.elster.de.

Ingrid Mattern

Pressesprecherin

Ministerium der Finanzen

Land Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Mobil: 0171 7685 894

Tel.: 0331 866 6007

Fax 0331 866 6666

e-Mail: ingrid.mattern@mdf.brandenburg.de

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