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Pressemitteilung, 30. Juni 2009
Erntebeginn steht unmittelbar bevor – Landwirtschaftsamt gibt Empfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz
Unmittelbar vor Beginn der Ernte der Wintergerste in Oberhavel gibt das Landwirtschaftsamt des Landkreises Empfehlungen, um Entstehungsbränden in Landwirtschaftsbetrieben und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vorzubeugen. 2008 gab es wesentlich mehr Erntebrände als in den Vorjahren. Sie waren vor allem durch technische Defekte an Maschinen und Geräten sowie durch hohe Trockenheit verursacht worden.
Ernte- und Bergungsarbeiten
Bei allen Erntearbeiten – sowohl auf dem Feld als auch bei der Aufstapelung bzw. Einlagerung leicht entzündlicher Güter – ist der Umgang mit offenem Feuer zu vermeiden. Abgasanlagen an selbstfahrenden landtechnischen Arbeitsmitteln müssen funkensicher sein. Bewegte Teile an landtechnischen Maschinen und Geräten, LKW und Traktoren sollten durch Abdeckungen o.ä. so gesichert werden, dass die Gefahr einer Wickelbildung verhindert wird. Beim Betanken und unumgänglichen Schweißarbeiten vor Ort sind gesonderte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen (alle brennbaren Materialien im Umkreis von 10 m entfernen und brennbare Materialien, die nicht entfernt werden können, abdecken). Geeignete Feuerlöschgeräte sind so aufzustellen, dass sie sofort einsatzbereit sind. Überprüfte ABC-Pulverlöscher sollten auf Ernte- und Zugmaschinen in ausreichender Anzahl mitgeführt werden. Bei mehr als drei Erntemaschinen sollten mindestens 3.000 l Löschwasser und ein Gerät zum Anlegen von Wundstreifen vor Ort einsatzbereit bereitstehen. Um Personen nicht zu gefährden und größeren wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden, ist bei sehr trockenem Wetter (ab Waldbrandwarnstufe 3) an bestimmten Gefahrenstellen – wo Bahnlinien, Autobahnen, Straßen, Wohnanlagen, Stallungen, Schulen, Kindergärten, Spiel- und Sportplätze an Getreidefelder grenzen – ein 2 m breiter Wund- bzw. Schutzstreifen zu ziehen.
Einrichtung von Lagerplätzen für pflanzliche Erzeugnisse
Lagerplätze sollten aus Sicherheitsgründen die Grundfläche von 2.000 m², ein Volumen von 10.000 m³ und die Masse von 1.000 t nicht überschreiten. Um den Lagerplatz ist ein Wundstreifen von 10 m Breite zu ziehen. Lagerplätze sollten gegen unbefugtes Betreten gesichert und regelmäßig kontrolliert werden, da diese erfahrungsgemäß immer wieder gern als Kinderspielplatz genutzt werden. An den Lagerplätzen sind Feuerwehrzufahrten freizuhalten und die Erreichbarkeit von Löschwasserentnahmestellen (mit Hinweisschildern auf Hydranten) muss sichergestellt werden. Kinder oder Unbefugte dürfen den Mietenplatz nicht betreten. Entsprechende Hinweisschilder sind aufzustellen.
Sicherheitsabstände bei der Errichtung von Lagerplätzen für pflanzliche Erzeugnisse:
min. 100 bis 150 m zu anderen Lagerplätzen, zu Wohn-, Gewerbe- und Geschäftsgebäuden sowie Scheunen und Stallungen
min. 75 m zu Eisenbahnstrecken, Wald, Hochspannungsleitungen (Absprache mit Energieunternehmen) und öffentlichen Verkehrswegen
min. 100 m zu einem weiteren Stroh-/Heulagerplatz
min. 300 m zu Kindergärten, Schulen, Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie zu feuer- und explosionsgefährdeten Einrichtungen und Betrieben
Lagerung landwirtschaftlicher Schütt- und Stapelgüter
Bei Einlagerungsarbeiten (Heu und Stroh) sind mindestens 500 Liter Löschwasser bereitzustellen. Zur Vermeidung von Selbstentzündung sollte die Kontrolle der Temperatur des Lagergutes mit Messsonden oder Messkabeln erfolgen und dokumentiert werden. Jeder Heu- und Strohstapel sowie jeder Futter-, Pellet- und –Cobsstapel sind in Temperaturmessbereiche einzuteilen, deren Grundfläche 20 m² bzw. ein Volumen von 80 m³ nicht überschreitet. Auf der Grundlage neuer Erkenntnisse gelten seit 2008 neue Temperaturgrenzwertbereiche und es werden nachfolgende Kontrollrhythmen empfohlen:
Temperaturkontrolle von erntefrischem Getreide, Silomais, Rapssaat, Leguminosen:
- bis 12°C = 1 x wöchentlich
- 12,1°C – 16°C = 2 x wöchentlich
- 16,1°C – 18°C = 3 x wöchentlich
- mehr als 18,1°C = tägliche Messung
Temperaturkontrolle von lagerfestem Getreide, Silomais, Rapssaat, Leguminosen:
- bis 18°C = 1 x wöchentlich
- 18,1°C – 25°C = 2 x wöchentlich
- mehr als 25,1°C = tägliche Messung
- Temperaturen < 35°C sind unbedenklich, Temperaturen trotzdem in Registrierlisten eintragen.
- Messwerte von 35,1 bis 40,0°C sind ebenfalls in Registrierlisten für Stapeltemperaturen einzutragen (es können sich Erhitzungsherde bilden).
- Temperaturen von 40,1 bis 60°C müssen in Überwachungslisten für Erhitzungsherde eingeschrieben werden.
- Der Temperaturbereich (Stroh, Heu, Futter-Pellets) zwischen 60,1 und 65,1°C wird als kritische Phase bezeichnet. An der erhitzten Stelle sind alle 3 Stunden (rund um die Uhr) die Stapeltemperaturen zu messen und nachzuweisen. Außerdem ist die Feuerwehr zu benachrichtigen und ein Vor-Ort-Termin zu vereinbaren.
- Bei über 65,1°C besteht akute Brandgefahr und die Feuerwehr ist zu alarmieren! Die Feuerwehr ist auch zu alarmieren, wenn Brand- oder Röstgeruch im Lagerraum wahrgenommen wird.
Bei Heu- und Strohstapeln beginnt die Temperaturkontrolle am Tag des Aufstapelns und für mindestens 14 Tage lang; bei allen anderen Arten von der Einlagerung bis zur Auslagerung.
Lagertemperatur:
- Getreide bis 20,0°C
- Rapssaat (Besatz < 1 %) bis 15,0°C (optimal 12,0°C)
Stapelhöhen bei Einlagerung:
- Heu- und Strohstapel max. 4 m
- Futter-Pellets max. 5 m
Lagergutfeuchten:
- Heu und Stroh bis 16,0 %
- Rapssaat ca. 7,0 % bis max. 9,0 %
- Futter-Pellets bis 13,0 %
- Getreide ca. 13,5 % bis max. 15 %
Werden größere Getreide- und Rapssaatmengen in Hallen oder Silos gelagert, dann sind die Anforderungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu berücksichtigen.
Bei Brandausbruch
Sollte es während der Ernte- und Einlagerungsarbeiten trotz aller Vorsicht zu einem Brand kommen oder ein Entstehungsbrand bemerkt werden, ist in jedem Fall unter der Notrufnummer 112 die Feuerwehr zu verständigen. Dabei ist es wichtig, den Brandort und das Ereignis genau zu beschreiben. Nur so ist es der Leitstelle möglich, schnell und ausreichend Hilfskräfte in Marsch zu setzen. Die rasante Ausbreitung von Flächenbränden auf Feldern ist nicht zu unterschätzen. Aus kleinen Ursachen haben sich in der Vergangenheit nicht selten Brände entwickelt, die viele Hektar Ernte und Landtechnik vernichteten. Deshalb halten Sie sich und insbesondere Ihre Kinder unbedingt fern von solchen möglichen Bränden. Die Gefahren durch Rauch und das Feuer sind unkalkulierbar.